← Suche

SchottwienNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 d

Eingeschränkt

  • Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Ver
  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Verordnung oder Einschränkung zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Ver

    Einschränkung

    Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Verordnung oder Einschränkung zur Wassernutzung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Schottwien im Bezirk Neunkirchen liegt im September 2026 aktuell keine spezifische behördliche Verordnung oder Einschränkung zur Wassernutzung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 d

    Verbot

    Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 des NÖ Wasserversorgungsgesetzes) per Aushang konkrete Verbote für nicht unbedingt notwendige Nutzungen erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Sollte sich die Lage regional zuspitzen, können Bürgermeister in Niederösterreich gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 9 des NÖ Wasserversorgungsgesetzes) per Aushang konkrete Verbote für nicht unbedingt notwendige Nutzungen erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Auf großflächiges Rasensprengen verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Auf großflächiges Rasensprengen verzichten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)