SchollachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeind
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Unter dem Motto „Trinkwasser – eine unserer wertvollsten Ressourcen“ appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, Wasserverbrauchsspitzen zu vermeiden und im Alltag auf einen schonenden Verbrauch zu achten: Schollach“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schollach.at · Geprüft 08.09.2026, 20:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Unter dem Motto „Trinkwasser – eine unserer wertvollsten Ressourcen“ appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, Wasserverbrauchsspitzen zu vermeiden und im Alltag auf einen schonenden Verbrauch zu achten: Schollach
Wortlaut der Kundmachung
„Unter dem Motto „Trinkwasser – eine unserer wertvollsten Ressourcen“ appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, Wasserverbrauchsspitzen zu vermeiden und im Alltag auf einen schonenden Verbrauch zu achten: Schollach“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenschollach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:21Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeind
Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeinden Niederösterreichs drohten) liegen für Schollach aktuell nicht vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeinden Niederösterreichs drohten) liegen für Schollach aktuell nicht vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeindschollach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:21Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)