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SchollachNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeind

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Unter dem Motto „Trinkwasser – eine unserer wertvollsten Ressourcen“ appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, Wasserverbrauchsspitzen zu vermeiden und im Alltag auf einen schonenden Verbrauch zu achten: Schollach“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schollach.at · Geprüft 08.09.2026, 20:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Unter dem Motto „Trinkwasser – eine unserer wertvollsten Ressourcen“ appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, Wasserverbrauchsspitzen zu vermeiden und im Alltag auf einen schonenden Verbrauch zu achten: Schollach

    Wortlaut der Kundmachung

    „Unter dem Motto „Trinkwasser – eine unserer wertvollsten Ressourcen“ appelliert die Gemeinde an alle Haushalte, Wasserverbrauchsspitzen zu vermeiden und im Alltag auf einen schonenden Verbrauch zu achten: Schollach“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenschollach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:21Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeind

    Verbot

    Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeinden Niederösterreichs drohten) liegen für Schollach aktuell nicht vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ein striktes behördliches Verbot oder zeitweise Abschaltungen der Wasserversorgung (wie sie im Sommer in anderen Gemeinden Niederösterreichs drohten) liegen für Schollach aktuell nicht vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)