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SchöderSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Die wichtigsten Maßnahmen und Verbote im Überblick:

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen verboten: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gemeinde24.at · Geprüft 17.09.2026, 03:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungen verboten: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen verboten: Das Befüllen von privaten Schwimmbecken mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 03:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    Verbot von Autowäschen: Das Waschen von Kraftfahrzeugen über das öffentliche Wassernetz ist eingestellt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Autowäschen: Das Waschen von Kraftfahrzeugen über das öffentliche Wassernetz ist eingestellt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 03:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Die wichtigsten Maßnahmen und Verbote im Überblick:

    Verbot

    Die wichtigsten Maßnahmen und Verbote im Überblick:

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die wichtigsten Maßnahmen und Verbote im Überblick:“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 15.10.2026, 11:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)