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SchlinsVorarlberg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der eigenmächtigen (illegalen) Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Bitte freiwillig

  • Allgemeiner Appell zum bewussten Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. September 2026): „In der Gemeinde Schlins sowie in ganz Vorarlberg gilt im September 2026 aufgrund der extremen und anhaltenden Sommerdürre ein dringender Appell zum bewussten Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: instagram.com, 01. September 2026 · schlins.at · Geprüft 08.09.2026, 13:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 01. September 2026 – Allgemeiner Appell zum bewussten Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Allgemeiner Appell zum bewussten Wassersparen

    Empfehlung

    Wegen des massiven Niederschlagsdefizits im ersten Halbjahr 2026 wird die Bevölkerung gebeten, den Trinkwasserverbrauch auf das Nötigste zu reduzieren – dazu gehören der Verzicht auf großflächiges Rasensprengen sowie das Aufschieben von Poolbefüllungen. Laut KI-Übersicht gilt dieser Appell für die Gemeinde Schlins sowie ganz Vorarlberg.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Schlins sowie in ganz Vorarlberg gilt im September 2026 aufgrund der extremen und anhaltenden Sommerdürre ein dringender Appell zum bewussten Wassersparen.“

    Gültigkeit
    seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 13:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der eigenmächtigen (illegalen) Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

    Verbot

    Die Gemeinde Schlins weist darauf hin, dass die eigenmächtige Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern (wie dem Giessenbach oder dem Vermülsbach) mittels Pumpen für die Gartenbewässerung verboten ist und der Bewilligungspflicht unterliegt. Hintergrund sind kritisch niedrige Pegelstände und teils ausgetrocknete Bäche infolge der anhaltenden Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde Schlins weist ausdrücklich darauf hin, dass die eigenmächtige Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern (wie dem Giessenbach oder dem Vermülsbach) mittels Pumpen für die Gartenbewässerung strengstens verboten ist und der Bewilligungspflicht unterliegt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 13:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)