SchlinsVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der eigenmächtigen (illegalen) Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Bitte freiwillig
- Allgemeiner Appell zum bewussten Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. September 2026): „In der Gemeinde Schlins sowie in ganz Vorarlberg gilt im September 2026 aufgrund der extremen und anhaltenden Sommerdürre ein dringender Appell zum bewussten Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: instagram.com, 01. September 2026 · schlins.at · Geprüft 08.09.2026, 13:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 01. September 2026 – Allgemeiner Appell zum bewussten Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Appell zum bewussten Wassersparen
Wegen des massiven Niederschlagsdefizits im ersten Halbjahr 2026 wird die Bevölkerung gebeten, den Trinkwasserverbrauch auf das Nötigste zu reduzieren – dazu gehören der Verzicht auf großflächiges Rasensprengen sowie das Aufschieben von Poolbefüllungen. Laut KI-Übersicht gilt dieser Appell für die Gemeinde Schlins sowie ganz Vorarlberg.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Schlins sowie in ganz Vorarlberg gilt im September 2026 aufgrund der extremen und anhaltenden Sommerdürre ein dringender Appell zum bewussten Wassersparen.“
- Gültigkeit
- seit 01. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 13:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Allgemeiner Appell zum bewussten Wasserspareninstagram.com · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:12Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot der eigenmächtigen (illegalen) Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Die Gemeinde Schlins weist darauf hin, dass die eigenmächtige Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern (wie dem Giessenbach oder dem Vermülsbach) mittels Pumpen für die Gartenbewässerung verboten ist und der Bewilligungspflicht unterliegt. Hintergrund sind kritisch niedrige Pegelstände und teils ausgetrocknete Bäche infolge der anhaltenden Trockenheit.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde Schlins weist ausdrücklich darauf hin, dass die eigenmächtige Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern (wie dem Giessenbach oder dem Vermülsbach) mittels Pumpen für die Gartenbewässerung strengstens verboten ist und der Bewilligungspflicht unterliegt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 13:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot der eigenmächtigen (illegalen) Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässernschlins.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:12Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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