SchlattOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Teichbefüllung
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das ausgiebige Gießen mit Leitungswasser sollten unterlassen werden, um die örtliche Trinkwasserversorgung abzusichern.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schlatt.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Einschränkungen: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das ausgiebige Gießen mit Leitungswasser sollten unterlassen werden, um die örtliche Trinkwasserversorgung abzusichern.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das ausgiebige Gießen mit Leitungswasser sollten unterlassen werden, um die örtliche Trinkwasserversorgung abzusichern.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäscheschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Teichbefüllung
Juni 2026 gilt ein striktes Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse, Teiche).
Wortlaut der Kundmachung
„Juni 2026 gilt ein striktes Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse, Teiche).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Teichbefüllungschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Swimmingpools: Das Neubefüllen oder Nachfüllen von Pools und Bassins ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Swimmingpools: Das Neubefüllen oder Nachfüllen von Pools und Bassins ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der außergewöhnlichen, anhaltenden Sommertrockenheit im Jahr 2026 gelten für Orte namens Schlatt verschiedene Wassersparmaßnahmen und behördliche Einschränkungen, die im September 2026 weiterhin aktiv zu beachten sind.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der außergewöhnlichen, anhaltenden Sommertrockenheit im Jahr 2026 gelten für Orte namens Schlatt verschiedene Wassersparmaßnahmen und behördliche Einschränkungen, die im September 2026 weiterhin aktiv zu beachten sind.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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