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SchlattOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Teichbefüllung
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das ausgiebige Gießen mit Leitungswasser sollten unterlassen werden, um die örtliche Trinkwasserversorgung abzusichern.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: schlatt.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Einschränkungen: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das ausgiebige Gießen mit Leitungswasser sollten unterlassen werden, um die örtliche Trinkwasserversorgung abzusichern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkungen: Das Waschen von Fahrzeugen sowie das ausgiebige Gießen mit Leitungswasser sollten unterlassen werden, um die örtliche Trinkwasserversorgung abzusichern.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Fahrzeugwäscheschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Teichbefüllung

    Verbot

    Juni 2026 gilt ein striktes Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse, Teiche).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Juni 2026 gilt ein striktes Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (Bäche, Flüsse, Teiche).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Teichbefüllungschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Swimmingpools: Das Neubefüllen oder Nachfüllen von Pools und Bassins ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Swimmingpools: Das Neubefüllen oder Nachfüllen von Pools und Bassins ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Aufgrund der außergewöhnlichen, anhaltenden Sommertrockenheit im Jahr 2026 gelten für Orte namens Schlatt verschiedene Wassersparmaßnahmen und behördliche Einschränkungen, die im September 2026 weiterhin aktiv zu beachten sind.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der außergewöhnlichen, anhaltenden Sommertrockenheit im Jahr 2026 gelten für Orte namens Schlatt verschiedene Wassersparmaßnahmen und behördliche Einschränkungen, die im September 2026 weiterhin aktiv zu beachten sind.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenschlatt.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.schlatt.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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