SchlaitenTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl österreichweit in über 110 Gemeinden aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer 2026 offizielle Sparappelle oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Poolbefüllungsverbote) erlassen wurden, finden sich auf der offiziellen Gemeinde-Website von Schlaiten derzeit keine entsprechenden Notstandsmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: schlaiten.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:58 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Obwohl österreichweit in über 110 Gemeinden aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer 2026 offizielle Sparappelle oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Poolbefüllungsverbote) erlassen wurden, finden sich auf der offiziellen Gemeinde-Website von Schlaiten derzeit keine entsprechenden Notstandsmaßnahmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl österreichweit in über 110 Gemeinden aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer 2026 offizielle Sparappelle oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Poolbefüllungsverbote) erlassen wurden, finden sich auf der offiziellen Gemeinde-Website von Schlaiten derzeit keine entsprechenden Notstandsmaßnahmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:58
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungschlaiten.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:56Übersichtsseite von schlaiten.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Schlaiten in Osttirol liegt im September 2026 keine spezifische, behördliche Verordnung oder Einschränkung zum Wassersparen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Schlaiten in Osttirol liegt im September 2026 keine spezifische, behördliche Verordnung oder Einschränkung zum Wassersparen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:58
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenschlaiten.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:56Übersichtsseite von schlaiten.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 16:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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