Schiefling am WörtherseeKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörther
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Es sind keine Einschränkungen oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Autoreinigungsverbote) vonseiten der Marktgemeinde verlautbart worden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Es sind keine Einschränkungen oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Autoreinigungsverbote) vonseiten der Marktgemeinde verlautbart worden.
Wortlaut der Kundmachung
„Es sind keine Einschränkungen oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Autoreinigungsverbote) vonseiten der Marktgemeinde verlautbart worden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:54Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörther
September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörthersee geht – konkrete Notmaßnahmen oder Konsum-Einschränkungen für Haushalte sind damit jedoch nicht verbunden.
Wortlaut der Kundmachung
„September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörthersee geht – konkrete Notmaßnahmen oder Konsum-Einschränkungen für Haushalte sind damit jedoch nicht verbunden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörtherbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:54Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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