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Schiefling am WörtherseeKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Eingeschränkt

  • September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörther

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Es sind keine Einschränkungen oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Autoreinigungsverbote) vonseiten der Marktgemeinde verlautbart worden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Es sind keine Einschränkungen oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Autoreinigungsverbote) vonseiten der Marktgemeinde verlautbart worden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es sind keine Einschränkungen oder Verbote (wie Rasenspreng- oder Autoreinigungsverbote) vonseiten der Marktgemeinde verlautbart worden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörther

    Einschränkung

    September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörthersee geht – konkrete Notmaßnahmen oder Konsum-Einschränkungen für Haushalte sind damit jedoch nicht verbunden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „September 2026 eine breite Online-Befragung, bei der es um den nachhaltigen Einklang von Nutzung und Ökologie am Wörthersee geht – konkrete Notmaßnahmen oder Konsum-Einschränkungen für Haushalte sind damit jedoch nicht verbunden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)