Sankt Peter-FreiensteinSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wir
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wird die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Trockenheit in der gesamten Steiermark weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-peter-freienstein.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 13. Juli 2026 – Entwarnung: Wasserversorgung nach Rohrbruch wieder uneingeschränkt gewährleistet – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wir
Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wird die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Trockenheit in der gesamten Steiermark weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen.
Wortlaut der Kundmachung
„Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wird die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Trockenheit in der gesamten Steiermark weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:27
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wirst-peter-freienstein.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:19Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 1 beendete Maßnahme
- Nicht mehr geführt
Öffentliche Wasserversorgung
Entwarnung: Wasserversorgung nach Rohrbruch wieder uneingeschränkt gewährleistet
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 13. Juli 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. Juli 2026 – 13. Juli 2026
Belege anzeigen (1)
- Entwarnung zur Wasserversorgungst-peter-freienstein.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:25Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:12. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)