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Sankt Peter-FreiensteinSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wir

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wird die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Trockenheit in der gesamten Steiermark weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-peter-freienstein.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 13. Juli 2026 – Entwarnung: Wasserversorgung nach Rohrbruch wieder uneingeschränkt gewährleistet – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wir

    Verbot

    Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wird die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Trockenheit in der gesamten Steiermark weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Eine akute, behördlich verordnete Sperre oder ein absolutes Verbot der Wassernutzung liegt aktuell nicht vor, jedoch wird die Bevölkerung angesichts der anhaltenden Trockenheit in der gesamten Steiermark weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:27

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Öffentliche Wasserversorgung

    Entwarnung: Wasserversorgung nach Rohrbruch wieder uneingeschränkt gewährleistet

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 13. Juli 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. Juli 2026 – 13. Juli 2026

    Belege anzeigen (1)
    • Entwarnung zur Wasserversorgungst-peter-freienstein.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:25Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:12. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)