Sankt Martin am WöllmißbergSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Abkochgebot für Trinkwasser wegen Wasserknappheit
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Aufgrund der anhaltenden Wasserknappheit ist es ab sofort und bis auf Weiteres erforderlich, das Trinkwasser vor dem Verzehr abzukochen! Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme da die Hochbehälter teilweise mit Tanklöschfahrzeugen befüllt werden müssen. Laut der österreichischen Trinkwasserverordnung ist das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen, um Bakterien, Viren und Parasiten abzutöten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Sankt Martin am Wöllmißberg · Geprüft 07.09.2026, 15:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. August 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser wegen Wasserknappheit – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Abkochempfehlung (Hygiene)
Abkochgebot für Trinkwasser wegen Wasserknappheit
Aufgrund der anhaltenden Wasserknappheit müssen die Hochbehälter teilweise mit Tanklöschfahrzeugen befüllt werden. Als Vorsichtsmaßnahme ist das Trinkwasser vor dem Verzehr mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen (gemäß österreichischer Trinkwasserverordnung), um Bakterien, Viren und Parasiten abzutöten. Die Anordnung gilt ab sofort und bis auf Weiteres.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Wasserknappheit ist es ab sofort und bis auf Weiteres erforderlich, das Trinkwasser vor dem Verzehr abzukochen! Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme da die Hochbehälter teilweise mit Tanklöschfahrzeugen befüllt werden müssen. Laut der österreichischen Trinkwasserverordnung ist das Wasser mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen, um Bakterien, Viren und Parasiten abzutöten.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:31
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Freigabe TrinkwasserSankt Martin am Wöllmißberg · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 10:50Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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