Sankt Margarethen im BurgenlandBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat ein aufrechtes Badeverbot verhängt
- Einschränkung der Teichbefüllung
Eingeschränkt
- Für die Gemeinde Sankt Margarethen im Burgenland liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat ein aufrechtes Badeverbot verhängt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 18:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat ein aufrechtes Badeverbot verhängt
Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat ein aufrechtes Badeverbot verhängt.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat ein aufrechtes Badeverbot verhängt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung hat ein aufrechtes Badeverbot verhängtwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:40Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Teichbefüllung
Badeverbot am Badeteich: Die wichtigste aktive Maßnahme bezüglich der lokalen Gewässer betrifft den Badeteich St.
Wortlaut der Kundmachung
„Badeverbot am Badeteich: Die wichtigste aktive Maßnahme bezüglich der lokalen Gewässer betrifft den Badeteich St.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Teichbefüllungwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:40Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Sankt Margarethen im Burgenland liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden
Für die Gemeinde Sankt Margarethen im Burgenland liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Sankt Margarethen im Burgenland liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassereinschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Sankt Margarethen im Burgenland liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtendenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:40Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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