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Sankt Marein bei GrazSteiermark

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Private Poolbefüllung nur nach Voranmeldung und Freigabe durch die Gemeinde

Bitte freiwillig

  • Haushalte ohne Wasseranschluss ersucht, Feuerwehr zur Poolbefüllung zu kontaktieren
  • Bitte um Verzicht auf unnötige Rasenbewässerung
  • Bitte um Verzicht auf Poolbefüllung
  • Bitte um Verzicht auf Hochdruckreinigung

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 13. Mai 2026): „Durch das Füllen von privaten Schwimmbecken wird die örtliche Trinkwasserversorgung enorm belastet, deshalb ist im Interesse der Versorgungssicherung eine Koordination notwendig! Alle Haushalte müssen ihr Schwimmbecken über ihre eigene Hauswasserleitung füllen. Jede/r Schwimmbeckenbesitzer in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine private Befüllung ausnahmslos nur nach vorheriger Voranmeldung im…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-marein-graz.gv.at, 13. Mai 2026 · st-marein-graz.gv.at, 05. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 18:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 13. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Private Poolbefüllung nur nach Voranmeldung und Freigabe durch die Gemeinde – Einschränkung
    • Haushalte ohne Wasseranschluss ersucht, Feuerwehr zur Poolbefüllung zu kontaktieren – Freiwilliger Appell
  2. 05. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Bitte um Verzicht auf unnötige Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Poolbefüllung – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Hochdruckreinigung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Private Poolbefüllung nur nach Voranmeldung und Freigabe durch die Gemeinde

    Einschränkung

    Die Befüllung privater Schwimmbecken aus der eigenen Hauswasserleitung ist ausschließlich nach vorheriger Voranmeldung im Marktgemeindeamt und nach erfolgter Freigabe durch die Gemeinde bzw. den Wassermeister erlaubt. Die Voranmeldung erfolgt Montag bis Freitag bei Herrn Stefan Linhart (03119/22 27-42) bzw. beim Wassermeister (0664/750 173 07) zwischen 8:00 und 16:00 Uhr. Hintergrund ist die hohe Belastung der örtlichen Trinkwasserversorgung durch das Füllen privater Schwimmbecken; durch die Koordination soll die Versorgung aller Haushalte gesichert werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Durch das Füllen von privaten Schwimmbecken wird die örtliche Trinkwasserversorgung enorm belastet, deshalb ist im Interesse der Versorgungssicherung eine Koordination notwendig! Alle Haushalte müssen ihr Schwimmbecken über ihre eigene Hauswasserleitung füllen. Jede/r Schwimmbeckenbesitzer*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine private Befüllung ausnahmslos nur nach vorheriger Voranmeldung im Marktgemeindeamt und nach erfolgter Freigabe durch die Gemeinde bzw. den Wassermeister erfolgen darf“

    Gültigkeit
    seit 13. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Schwimmbad- und Poolbefüllungst-marein-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:02Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Haushalte ohne Wasseranschluss ersucht, Feuerwehr zur Poolbefüllung zu kontaktieren

    Empfehlung

    Haushalte, die über keinen öffentlichen Wasseranschluss verfügen, werden ersucht, zur Koordination der Poolbefüllung mit der ortszuständigen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Alle Haushalte, die über keinen öffentlichen Wasseranschluss verfügen, werden ersucht mit der ortszuständigen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen!“

    Gültigkeit
    seit 13. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    13. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:02

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Schwimmbad- und Poolbefüllungst-marein-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. Mai 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:02Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf unnötige Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Die Wasserverbände bitten zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Hitzetage, die Wassernutzung auf das Nötigste einzuschränken und auf unnötige Rasenbewässerung zu verzichten. Grund: Der Wasserverbrauch im Versorgungsgebiet ist auf dem Höchststand, die Versorgungsleitungen stoßen an Belastungsgrenzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Wasserverbrauch im gesamten Versorgungsgebiet ist auf dem Höchststand, die Versorgungsleitungen stoßen zunehmend an die Belastungsgrenzen. Die Wasserverbände bitten daher, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Hitzetage die Wassernutzung auf das Nötigste einzuschränken. 🚫 Keine unnötige Rasenbewässerung, Poolbefüllung oder Hochdruckreinigung.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:01

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • TRINKWASSER BEWUSST NUTZENst-marein-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:01Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Bitte um Verzicht auf Poolbefüllung

    Empfehlung

    Im Rahmen des Appells der Wasserverbände, die Wassernutzung während der Hitzetage auf das Nötigste einzuschränken, wird um Verzicht auf Poolbefüllungen gebeten. Grund: Höchststand des Wasserverbrauchs und Belastungsgrenzen der Versorgungsleitungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Wasserverbände bitten daher, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Hitzetage die Wassernutzung auf das Nötigste einzuschränken. 🚫 Keine unnötige Rasenbewässerung, Poolbefüllung oder Hochdruckreinigung.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:01

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • TRINKWASSER BEWUSST NUTZENst-marein-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:01Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bitte um Verzicht auf Hochdruckreinigung

    Empfehlung

    Im Rahmen des Appells der Wasserverbände, die Wassernutzung während der Hitzetage auf das Nötigste einzuschränken, wird um Verzicht auf Hochdruckreinigung gebeten. Grund: Höchststand des Wasserverbrauchs und Belastungsgrenzen der Versorgungsleitungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Wasserverbände bitten daher, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung während der Hitzetage die Wassernutzung auf das Nötigste einzuschränken. 🚫 Keine unnötige Rasenbewässerung, Poolbefüllung oder Hochdruckreinigung.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:01

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • TRINKWASSER BEWUSST NUTZENst-marein-graz.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:01Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 08:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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