Sankt Lorenzen am WechselSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da der Sommer 2026 jedoch österreichweit von anhaltender Hitze und sinkenden Grundwasserständen geprägt war und Nachbargemeinden in der Region (wie etwa Pinggau) aufgrund zurückgehender Quellschüttungen aktiv zum Wassersparen aufgerufen haben, gilt auch hier der allgemeine Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-lorenzen-wechsel.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da der Sommer 2026 jedoch österreichweit von anhaltender Hitze und sinkenden Grundwasserständen geprägt war und Nachbargemeinden in der Region (wie etwa Pinggau) aufgrund zurückgehender Quellschüttungen aktiv zum Wassersparen aufgerufen haben, gilt auch hier der allgemeine Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Da der Sommer 2026 jedoch österreichweit von anhaltender Hitze und sinkenden Grundwasserständen geprägt war und Nachbargemeinden in der Region (wie etwa Pinggau) aufgrund zurückgehender Quellschüttungen aktiv zum Wassersparen aufgerufen haben, gilt auch hier der allgemeine Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenst-lorenzen-wechsel.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.st-lorenzen-wechsel.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder
Für die Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:46
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Wassersperre oderst-lorenzen-wechsel.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:43Übersichtsseite von www.st-lorenzen-wechsel.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 09.10.2026, 08:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)