Sankt Johann in der HaideSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Johann in der Haide gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassereinschränkungen
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Johann in der Haide gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassereinschränkungen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-johann-haide.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Johann in der Haide gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassereinschränkungen
Johann in der Haide gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassereinschränkungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Johann in der Haide gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassereinschränkungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Johann in der Haide gibt es für September 2026 keine behördlich verordneten Wassereinschränkungenst-johann-haide.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Übersichtsseite von st-johann-haide.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Während die anhaltende Trockenheit im Sommer und Frühherbst 2026 viele österreichische Gemeinden an ihre Grenzen bringt und über 110 Kommunen zum Wassersparen aufrufen mussten, ist die Situation in St.
Wortlaut der Kundmachung
„Während viele andere Gemeinden in Österreich aufgrund anhaltender Trockenheit mit Versorgungsengpässen kämpfen und Sparappelle oder Verbote aussprechen mussten, meldete die Gemeinde St.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenst-johann-haide.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Übersichtsseite von st-johann-haide.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Obwohl keine Verbote für das Gießen von Rasenflächen, Autowaschen oder Poolbefüllungen vorliegen, bittet die Region generell um einen bewussten Umgang mit den Ressourcen.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl keine Verbote für das Gießen von Rasenflächen, Autowaschen oder Poolbefüllungen vorliegen, bittet die Region generell um einen bewussten Umgang mit den Ressourcen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungst-johann-haide.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:50Übersichtsseite von st-johann-haide.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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