Sankt Jakob im WaldeSteiermark
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zur Einschränkung des Wasserverbrauchs wegen geringer Quellschüttung
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. August 2026): „WICHTIGE MITTEILUNG! Alle, die Wasser von der Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde beziehen, sind angehalten den Verbrauch auf das Notwendigste einzuschränken, da der Wasserverbrauch derzeit höher ist als die Quellschüttung! Bitte Wasser SPAREN - wir zehren momentan an den Reserven!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-jakob-walde.gv.at · Geprüft 06.09.2026, 20:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 01. August 2026 – Appell zur Einschränkung des Wasserverbrauchs wegen geringer Quellschüttung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zur Einschränkung des Wasserverbrauchs wegen geringer Quellschüttung
Die Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde fordert alle Bezugsberechtigten auf, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste einzuschränken, da der Verbrauch derzeit höher ist als die Quellschüttung und die Reserven angezapft werden.
Wortlaut der Kundmachung
„WICHTIGE MITTEILUNG! Alle, die Wasser von der Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde beziehen, sind angehalten den Verbrauch auf das Notwendigste einzuschränken, da der Wasserverbrauch derzeit höher ist als die Quellschüttung! Bitte Wasser SPAREN - wir zehren momentan an den Reserven!“
- Gültigkeit
- seit 01. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 01. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:28
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- WICHTIGE MITTEILUNG!st-jakob-walde.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 01. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:27Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:12. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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