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Sankt Jakob im WaldeSteiermark

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zur Einschränkung des Wasserverbrauchs wegen geringer Quellschüttung

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. August 2026): „WICHTIGE MITTEILUNG! Alle, die Wasser von der Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde beziehen, sind angehalten den Verbrauch auf das Notwendigste einzuschränken, da der Wasserverbrauch derzeit höher ist als die Quellschüttung! Bitte Wasser SPAREN - wir zehren momentan an den Reserven!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: st-jakob-walde.gv.at · Geprüft 06.09.2026, 20:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 01. August 2026 – Appell zur Einschränkung des Wasserverbrauchs wegen geringer Quellschüttung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zur Einschränkung des Wasserverbrauchs wegen geringer Quellschüttung

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde fordert alle Bezugsberechtigten auf, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste einzuschränken, da der Verbrauch derzeit höher ist als die Quellschüttung und die Reserven angezapft werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „WICHTIGE MITTEILUNG! Alle, die Wasser von der Wassergenossenschaft St. Jakob im Walde beziehen, sind angehalten den Verbrauch auf das Notwendigste einzuschränken, da der Wasserverbrauch derzeit höher ist als die Quellschüttung! Bitte Wasser SPAREN - wir zehren momentan an den Reserven!“

    Gültigkeit
    seit 01. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 20:28

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • WICHTIGE MITTEILUNG!st-jakob-walde.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 01. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:27Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:12. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)