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Sankt GallenSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: stgallen24.ch · Geprüft 08.09.2026, 18:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten

    Verbot

    Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Gallen gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit weiterhin ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser, während die Trinkwasserversorgung gesichert bleibt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gallen gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit weiterhin ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser, während die Trinkwasserversorgung gesichert bleibt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenstgallen24.ch · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:33. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)