Sankt GallenSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: stgallen24.ch · Geprüft 08.09.2026, 18:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten
Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserentnahmen: Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und teils dem Grundwasser sind stark eingeschränkt oder verbotenstgallen24.ch · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Gallen gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit weiterhin ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser, während die Trinkwasserversorgung gesichert bleibt.
Wortlaut der Kundmachung
„Gallen gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit weiterhin ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser, während die Trinkwasserversorgung gesichert bleibt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenstgallen24.ch · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:33. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)