Sankt Barbara im MürztalSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Generell gilt laut der lokalen Wasserleitungsordnung von Sankt Barbara, dass sich die Gemeinde das Recht vorbehält, bei extremem Bedarf oder höherer Gewalt Verbrauchsverbote (wie für die Rasenbewässerung oder Poolbefüllung) auszusprechen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: st-barbara.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 15:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Generell gilt laut der lokalen Wasserleitungsordnung von Sankt Barbara, dass sich die Gemeinde das Recht vorbehält, bei extremem Bedarf oder höherer Gewalt Verbrauchsverbote (wie für die Rasenbewässerung oder Poolbefüllung) auszusprechen.
Wortlaut der Kundmachung
„Generell gilt laut der lokalen Wasserleitungsordnung von Sankt Barbara, dass sich die Gemeinde das Recht vorbehält, bei extremem Bedarf oder höherer Gewalt Verbrauchsverbote (wie für die Rasenbewässerung oder Poolbefüllung) auszusprechen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungst-barbara.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.st-barbara.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Sankt Barbara im Mürztal liegen für den September 2026 keine spezifischen, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen des Wasserbezugs vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Sankt Barbara im Mürztal liegen für den September 2026 keine spezifischen, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen des Wasserbezugs vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 15:28
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenst-barbara.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:28Übersichtsseite von www.st-barbara.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 05:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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