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Sankt Anna am AigenSteiermark

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und Gärten mit Trinkwasser sollte komplett eingestellt oder auf ein Minimum reduziert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasser-gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und Gärten mit Trinkwasser sollte komplett eingestellt oder auf ein Minimum reduziert werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und Gärten mit Trinkwasser sollte komplett eingestellt oder auf ein Minimum reduziert werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:36

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Anna am Aigen im Bezirk Südoststeiermark gelten angesichts der außergewöhnlichen Dürre und Rekord-Trockenheit im Spätsommer 2026 die allgemeinen, dringenden Aufrufe zum Wassersparen, die von den regionalen Wasserverbänden und Gemeinden der Steiermark ausgegeben wurden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Anna am Aigen im Bezirk Südoststeiermark gelten angesichts der außergewöhnlichen Dürre und Rekord-Trockenheit im Spätsommer 2026 die allgemeinen, dringenden Aufrufe zum Wassersparen, die von den regionalen Wasserverbänden und Gemeinden der Steiermark ausgegeben wurden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:36

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwasser-gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:16Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)