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Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell: Vor Befüllung privater Pools Rücksprache mit dem lokalen Wasserversorger
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 17. Juli 2026): „Dennoch appelliert das Land an die Eigenverantwortung. „Einschränkungen beim Befüllen von privaten Pools obliegen den lokalen Wasserversorgern. Vom Land kommt hier kein Verbot, sondern wir setzen auf Bewusstseinsbildung“, stellt Steidl klar. Wer seinen Pool füllen möchte, sollte kurz beim lokalen Wasserversorger nachfragen, ob sich das im Netz ausgeht. „Das Befüllen von Pools und das Sprengen des Rasens hat bei uns…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: salzburg24.at, 17. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 13:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 17. Juli 2026 – Appell: Vor Befüllung privater Pools Rücksprache mit dem lokalen Wasserversorger – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell: Vor Befüllung privater Pools Rücksprache mit dem lokalen Wasserversorger
Das Land Salzburg erlässt aufgrund der anhaltenden Trockenheit kein Verbot, appelliert aber an die Eigenverantwortung und setzt auf Bewusstseinsbildung. Wer seinen privaten Pool füllen möchte, sollte vorab beim lokalen Wasserversorger nachfragen, ob sich das im Netz ausgeht. Das Befüllen von Pools und das Sprengen des Rasens haben laut Landeswasserwirtschaft im Ernstfall die allerletzte Priorität; das Autowaschen auf der eigenen Einfahrt wird als überflüssig bezeichnet.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch appelliert das Land an die Eigenverantwortung. „Einschränkungen beim Befüllen von privaten Pools obliegen den lokalen Wasserversorgern. Vom Land kommt hier kein Verbot, sondern wir setzen auf Bewusstseinsbildung“, stellt Steidl klar. Wer seinen Pool füllen möchte, sollte kurz beim lokalen Wasserversorger nachfragen, ob sich das im Netz ausgeht. „Das Befüllen von Pools und das Sprengen des Rasens hat bei uns im Ernstfall die allerletzte Priorität.““
- Gültigkeit
- seit 17. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 17. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 13:14
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Trockenheit in Salzburg: Wie dramatisch ist die Lage an unseren Bächen, Seen und Brunnen wirklich?salzburg24.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 17. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:12Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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