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Rohrbach an der LafnitzSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der flächigen Bewässerung von Rasenanlagen mit Trinkwasser
  • Verbot des Gießens von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser
  • Verbot der Fahrzeugwäsche außerhalb von Kfz-Waschanlagen
  • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken, Pools und Zisternen mit Trinkwasser

Erlaubt bleibt

  • Waschen in Kfz-Waschanlagen erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. September 2026): „•das flächige Bewässern ( z.B. von Rasenanlagen)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: rohrbach-lafnitz.at · Geprüft 08.09.2026, 09:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. September 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Verbot der flächigen Bewässerung von Rasenanlagen mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot des Gießens von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot der Fahrzeugwäsche außerhalb von Kfz-Waschanlagen – Verbot
    • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken, Pools und Zisternen mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Verbot der flächigen Bewässerung von Rasenanlagen mit Trinkwasser

    Verbot

    Das flächige Bewässern, z. B. von Rasenanlagen, mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist in Rohrbach an der Lafnitz ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft.

    Wortlaut der Kundmachung

    „•das flächige Bewässern ( z.B. von Rasenanlagen)“

    Gültigkeit
    seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Verbot des Gießens von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser

    Verbot

    Das Gießen von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist in Rohrbach an der Lafnitz ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft.

    Wortlaut der Kundmachung

    „•das Gießen von Bäumen und Sträuchern“

    Gültigkeit
    seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot der Fahrzeugwäsche außerhalb von Kfz-Waschanlagen

    Verbot

    Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Kfz-Waschanlagen ist in Rohrbach an der Lafnitz ausdrücklich verboten. Die Wäsche in Kfz-Waschanlagen bleibt erlaubt. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Waschen in Kfz-Waschanlagen erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „•das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Kfz -Waschanlagen“

    Gültigkeit
    seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:10

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Schwimmbecken, Pools und Zisternen mit Trinkwasser

    Verbot

    Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz erinnert an die mehrfach kundgemachten, ausdrücklichen Verbote im Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung: Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Pools und Zisternen. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die Knappheit des Trinkwassers.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In diesem Zusammenhang rufen wir folgende – mehrfach kundgemachte – ausdrückliche VERBOTE in Erinnerung: •das Befüllen von Schwimmbecken, Pools und Zisternen •das flächige Bewässern ( z.B. von Rasenanlagen) •das Gießen von Bäumen und Sträuchern •das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Kfz -Waschanlagen Im Falle des Nichteinhaltens dieser Verbote werden wir künftig auch die Möglichkeit von Sanktionen prüfen!“

    Gültigkeit
    seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. September 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 15:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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