Rohrbach an der LafnitzSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der flächigen Bewässerung von Rasenanlagen mit Trinkwasser
- Verbot des Gießens von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser
- Verbot der Fahrzeugwäsche außerhalb von Kfz-Waschanlagen
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken, Pools und Zisternen mit Trinkwasser
Erlaubt bleibt
- Waschen in Kfz-Waschanlagen erlaubt
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. September 2026): „•das flächige Bewässern ( z.B. von Rasenanlagen)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: rohrbach-lafnitz.at · Geprüft 08.09.2026, 09:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. September 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Verbot der flächigen Bewässerung von Rasenanlagen mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot des Gießens von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot der Fahrzeugwäsche außerhalb von Kfz-Waschanlagen – Verbot
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken, Pools und Zisternen mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der flächigen Bewässerung von Rasenanlagen mit Trinkwasser
Das flächige Bewässern, z. B. von Rasenanlagen, mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist in Rohrbach an der Lafnitz ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft.
Wortlaut der Kundmachung
„•das flächige Bewässern ( z.B. von Rasenanlagen)“
- Gültigkeit
- seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Gartenbewässerung
Verbot des Gießens von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser
Das Gießen von Bäumen und Sträuchern mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist in Rohrbach an der Lafnitz ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft.
Wortlaut der Kundmachung
„•das Gießen von Bäumen und Sträuchern“
- Gültigkeit
- seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot der Fahrzeugwäsche außerhalb von Kfz-Waschanlagen
Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Kfz-Waschanlagen ist in Rohrbach an der Lafnitz ausdrücklich verboten. Die Wäsche in Kfz-Waschanlagen bleibt erlaubt. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Waschen in Kfz-Waschanlagen erlaubt
Wortlaut der Kundmachung
„•das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Kfz -Waschanlagen“
- Gültigkeit
- seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot der Befüllung von Schwimmbecken, Pools und Zisternen mit Trinkwasser
Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz erinnert an die mehrfach kundgemachten, ausdrücklichen Verbote im Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung: Verbot des Befüllens von Schwimmbecken, Pools und Zisternen. Bei Nichteinhaltung werden Sanktionen geprüft. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die Knappheit des Trinkwassers.
Wortlaut der Kundmachung
„In diesem Zusammenhang rufen wir folgende – mehrfach kundgemachte – ausdrückliche VERBOTE in Erinnerung: •das Befüllen von Schwimmbecken, Pools und Zisternen •das flächige Bewässern ( z.B. von Rasenanlagen) •das Gießen von Bäumen und Sträuchern •das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Kfz -Waschanlagen Im Falle des Nichteinhaltens dieser Verbote werden wir künftig auch die Möglichkeit von Sanktionen prüfen!“
- Gültigkeit
- seit 05. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 22:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Rohrbach an der Lafnitzrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 15:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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