Rohr im GebirgeNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Appell: Rasenflächen nicht bewässern
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Kein großflächiges Rasensprengen: Das künstliche Bewässern von Rasenflächen ist zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: rohrimgebirge.at · facebook.com · Geprüft 08.09.2026, 21:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Appell: Rasenflächen nicht bewässern
Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Gießen von Rasenflächen sollte vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein großflächiges Rasensprengen: Das künstliche Bewässern von Rasenflächen ist zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungrohrimgebirge.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Übersichtsseite von www.rohrimgebirge.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Rohr im Gebirge liegt für September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder Einschränkung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Aktuell wird jedoch an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und Gäste appelliert, um behördlich verordnete, zeitweise Trinkwassersperren zu verhindern.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenrohrimgebirge.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Übersichtsseite von www.rohrimgebirge.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende
Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende Verhaltensregeln: Bundesministerium für Land
Wortlaut der Kundmachung
„Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende Verhaltensregeln: Bundesministerium für Land“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgenderohrimgebirge.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Übersichtsseite von www.rohrimgebirge.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Kein Abspritzen von Flächen: Das Reinigen von Einfahrten, Terrassen oder Gehwegen mit dem Wasserschlauch ist verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Abspritzen von Flächen: Das Reinigen von Einfahrten, Terrassen oder Gehwegen mit dem Wasserschlauch ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschefacebook.com · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:05Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Kein Befüllen von Pools: Das (Nach-)Füllen von Swimmingpools, Planschbecken oder sonstigen Schwimmbecken aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Befüllen von Pools: Das (Nach-)Füllen von Swimmingpools, Planschbecken oder sonstigen Schwimmbecken aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungfacebook.com · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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