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Rohr im GebirgeNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende
  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Appell: Rasenflächen nicht bewässern
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Kein großflächiges Rasensprengen: Das künstliche Bewässern von Rasenflächen ist zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: rohrimgebirge.at · facebook.com · Geprüft 08.09.2026, 21:05 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Appell: Rasenflächen nicht bewässern

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Gießen von Rasenflächen sollte vermieden werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein großflächiges Rasensprengen: Das künstliche Bewässern von Rasenflächen ist zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungrohrimgebirge.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Übersichtsseite von www.rohrimgebirge.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Rohr im Gebirge liegt für September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder Einschränkung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aktuell wird jedoch an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und Gäste appelliert, um behördlich verordnete, zeitweise Trinkwassersperren zu verhindern.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenrohrimgebirge.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:21Übersichtsseite von www.rohrimgebirge.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende

    Verbot

    Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende Verhaltensregeln: Bundesministerium für Land

    Wortlaut der Kundmachung

    „Sofern von der lokalen Gemeinde oder dem Wasserwerk keine strikten Verbote ausgegeben werden, gelten im Alltag folgende Verhaltensregeln: Bundesministerium für Land“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:09

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    Kein Abspritzen von Flächen: Das Reinigen von Einfahrten, Terrassen oder Gehwegen mit dem Wasserschlauch ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Abspritzen von Flächen: Das Reinigen von Einfahrten, Terrassen oder Gehwegen mit dem Wasserschlauch ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Kein Befüllen von Pools: Das (Nach-)Füllen von Swimmingpools, Planschbecken oder sonstigen Schwimmbecken aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Befüllen von Pools: Das (Nach-)Füllen von Swimmingpools, Planschbecken oder sonstigen Schwimmbecken aus der Gemeindewasserleitung ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:05

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungfacebook.com · Zeitung / Nachrichtenportal · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:05Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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