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RöhrenbachNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • KG Gobelsdorf und KG Feinfeld
  • Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Was

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 25. August 2026): „Kundmachung VO KG Gobelsdorf u. KG Feinfeld (25.08.2026 - 09.10.2026)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: roehrenbach.gv.at, 31. August 2026 · roehrenbach.gv.at · Geprüft 16.09.2026, 23:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 25. August 2026 – KG Gobelsdorf und KG Feinfeld – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    KG Gobelsdorf und KG Feinfeld

    Verbot

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kundmachung VO KG Gobelsdorf u. KG Feinfeld (25.08.2026 - 09.10.2026)“

    Gültigkeit
    seit 25. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    31. August 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Röhrenbachroehrenbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. August 2026 · abgerufen 16.09.2026, 22:06Übersichtsseite von www.roehrenbach.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Was

    Verbot

    Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsverbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsverbot vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Rekordhitze im Sommer 2026 gilt jedoch in der gesamten Region (Bezirk Horn und umliegende Gemeinden wie Echsenbach oder Gföhl) ein allgemeiner Aufruf zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Rekordhitze im Sommer 2026 gilt jedoch in der gesamten Region (Bezirk Horn und umliegende Gemeinden wie Echsenbach oder Gföhl) ein allgemeiner Aufruf zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenroehrenbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:09Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)