RöhrenbachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- KG Gobelsdorf und KG Feinfeld
- Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Was
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 25. August 2026): „Kundmachung VO KG Gobelsdorf u. KG Feinfeld (25.08.2026 - 09.10.2026)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: roehrenbach.gv.at, 31. August 2026 · roehrenbach.gv.at · Geprüft 16.09.2026, 23:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 25. August 2026 – KG Gobelsdorf und KG Feinfeld – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Allgemeine Wassereinschränkung
KG Gobelsdorf und KG Feinfeld
Wortlaut der Kundmachung
„Kundmachung VO KG Gobelsdorf u. KG Feinfeld (25.08.2026 - 09.10.2026)“
- Gültigkeit
- seit 25. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 31. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:00
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Röhrenbachroehrenbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 31. August 2026 · abgerufen 16.09.2026, 22:06Übersichtsseite von www.roehrenbach.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Was
Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wassernutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Röhrenbach (Niederösterreich) liegt im September 2026 keine behördliche Verordnung für ein striktes Wasroehrenbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:09Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Rekordhitze im Sommer 2026 gilt jedoch in der gesamten Region (Bezirk Horn und umliegende Gemeinden wie Echsenbach oder Gföhl) ein allgemeiner Aufruf zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der Rekordhitze im Sommer 2026 gilt jedoch in der gesamten Region (Bezirk Horn und umliegende Gemeinden wie Echsenbach oder Gföhl) ein allgemeiner Aufruf zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenroehrenbach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:09Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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