RiedauOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Riedau (Bezirk Schärding) gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserein
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Riedau gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen für das gesamte Gemeindegebiet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: riedau.at · Geprüft 08.09.2026, 21:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der historisch niedrigen Grundwasserstände und der anhaltenden Trockenheit im gesamten Innviertel gilt jedoch weiterhin der allgemeine, dringende Appell der Landespolitik und der Gemeinden zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Riedau gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen für das gesamte Gemeindegebiet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenriedau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.riedau.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Riedau (Bezirk Schärding) gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wasserein
Für die Marktgemeinde Riedau (Bezirk Schärding) gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Riedau (Bezirk Schärding) gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Riedau (Bezirk Schärding) gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinriedau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.riedau.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Einschränkung der Fahrzeugwäsche im privaten Bereich.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Fahrzeugwäsche im privaten Bereich.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäscheriedau.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.riedau.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 07:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)