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RetzbachNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • (Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpfli

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „(Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpflichtenden Verbote vor, obgleich die Trinkwasserversorgung über die Tiefbrunnen des Zellinger Gesprings läuft).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: retzbach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    (Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpfli

    Verbot

    (Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpflichtenden Verbote vor, obgleich die Trinkwasserversorgung über die Tiefbrunnen des Zellinger Gesprings läuft).

    Wortlaut der Kundmachung

    „(Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpflichtenden Verbote vor, obgleich die Trinkwasserversorgung über die Tiefbrunnen des Zellinger Gesprings läuft).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In der Gemeinde Retzbach (Niederösterreich) gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Retzbach (Niederösterreich) gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:39

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenretzbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:35Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)