RetzbachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- (Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpfli
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „(Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpflichtenden Verbote vor, obgleich die Trinkwasserversorgung über die Tiefbrunnen des Zellinger Gesprings läuft).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: retzbach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
(Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpfli
(Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpflichtenden Verbote vor, obgleich die Trinkwasserversorgung über die Tiefbrunnen des Zellinger Gesprings läuft).
Wortlaut der Kundmachung
„(Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpflichtenden Verbote vor, obgleich die Trinkwasserversorgung über die Tiefbrunnen des Zellinger Gesprings läuft).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- (Hinweis: Sollten Sie das Retzbach im bayerischen Markt Zellingen meinen, liegen dort aktuell keine gesonderten, verpfliretzbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Gemeinde Retzbach (Niederösterreich) gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Gemeinde Retzbach (Niederösterreich) gilt im September 2026 ein dringender Aufruf zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenretzbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:35Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.10.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)