RettenschössTirol
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Großverbrauch einschränken: Das Befüllen von großen Pools oder das private Autowaschen mit Trinkwasser sollte bei anhaltenden Trockenphasen reduziert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: rettenschoess.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Großverbrauch einschränken: Das Befüllen von großen Pools oder das private Autowaschen mit Trinkwasser sollte bei anhaltenden Trockenphasen reduziert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Großverbrauch einschränken: Das Befüllen von großen Pools oder das private Autowaschen mit Trinkwasser sollte bei anhaltenden Trockenphasen reduziert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungrettenschoess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:59Übersichtsseite von www.rettenschoess.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Rettenschöss gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen für das Trinkwassernetz.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Rettenschöss gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen für das Trinkwassernetz.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenrettenschoess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:59Übersichtsseite von www.rettenschoess.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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