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RettenschössTirol

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Großverbrauch einschränken: Das Befüllen von großen Pools oder das private Autowaschen mit Trinkwasser sollte bei anhaltenden Trockenphasen reduziert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: rettenschoess.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Großverbrauch einschränken: Das Befüllen von großen Pools oder das private Autowaschen mit Trinkwasser sollte bei anhaltenden Trockenphasen reduziert werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Großverbrauch einschränken: Das Befüllen von großen Pools oder das private Autowaschen mit Trinkwasser sollte bei anhaltenden Trockenphasen reduziert werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungrettenschoess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:59Übersichtsseite von www.rettenschoess.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Rettenschöss gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen für das Trinkwassernetz.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Rettenschöss gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder behördlichen Einschränkungen für das Trinkwassernetz.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenrettenschoess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:59Übersichtsseite von www.rettenschoess.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)