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Reith im AlpbachtalTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassen

Eingeschränkt

  • Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigung

Bitte freiwillig

  • Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassen
  • Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassen
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. April 2026): „Grün- und Rasenflächen sollen nicht bewässert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: tirol.orf.at, 28. April 2026 · reithia.at, 28. April 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 28. April 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
    • Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassen – Empfehlung
    • Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassen – Empfehlung
    • Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassen – Verbot
    • Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigung – Einschränkung
    • Aufruf zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassen

    Empfehlung

    Grün- und Rasenflächen sollen bis auf Weiteres nicht mit Trinkwasser bewässert werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Grün- und Rasenflächen sollen nicht bewässert werden.“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. April 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassen

    Empfehlung

    Hauszufahrten und Terrassen sollen bis auf Weiteres nicht mit (Trink-)Wasser gereinigt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hauszufahrten oder Terrassen sollen bis auf weiteres nicht mit Wasser gereinigt werden“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. April 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassen

    Verbot

    Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen mit Trinkwasser ist im Gemeindegebiet zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen mit Trinkwasser ist im Gemeindegebiet zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. April 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigung

    Einschränkung

    Das eigenmächtige Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist zu unterlassen; eine Befüllung ist nur nach ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung durch das Gemeindeamt gestattet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Befüllen von Schwimmbecken/Pools ist zu unterlassen! Eine Befüllung ist nur nach Rücksprache im Gemeindeamt gestattet!“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. April 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Trinkwasserverbrauch

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Gemeinde Reith im Alpbachtal bittet Bevölkerung und Gäste wegen anhaltender Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen nachdrücklich, den Wasserverbrauch auf essentielle Zwecke zu minimieren, um die öffentliche Trinkwasserversorgung zu sichern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „bittet die Gemeinde die Bevölkerung und Gäste nachdrücklich, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu beschränken“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. April 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenreithia.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:13Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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