Reith im AlpbachtalTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassen
Eingeschränkt
- Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigung
Bitte freiwillig
- Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassen
- Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassen
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. April 2026): „Grün- und Rasenflächen sollen nicht bewässert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: tirol.orf.at, 28. April 2026 · reithia.at, 28. April 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 28. April 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassen – Empfehlung
- Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassen – Empfehlung
- Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassen – Verbot
- Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigung – Einschränkung
- Aufruf zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassen
Grün- und Rasenflächen sollen bis auf Weiteres nicht mit Trinkwasser bewässert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Grün- und Rasenflächen sollen nicht bewässert werden.“
- Gültigkeit
- seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Bewässerung von Grün- und Rasenflächen unterlassentirol.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassen
Hauszufahrten und Terrassen sollen bis auf Weiteres nicht mit (Trink-)Wasser gereinigt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Hauszufahrten oder Terrassen sollen bis auf weiteres nicht mit Wasser gereinigt werden“
- Gültigkeit
- seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Reinigung von Hauszufahrten und Terrassen mit Wasser unterlassentirol.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:13Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassen
Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen mit Trinkwasser ist im Gemeindegebiet zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen mit Trinkwasser ist im Gemeindegebiet zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser unterlassenreithia.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:13Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Poolfüllung
Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigung
Das eigenmächtige Befüllen von Schwimmbecken und Pools ist zu unterlassen; eine Befüllung ist nur nach ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung durch das Gemeindeamt gestattet.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Befüllen von Schwimmbecken/Pools ist zu unterlassen! Eine Befüllung ist nur nach Rücksprache im Gemeindeamt gestattet!“
- Gültigkeit
- seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Befüllen von Schwimmbecken/Pools nur nach Rücksprache und Genehmigungreithia.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Trinkwasserverbrauch
Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde Reith im Alpbachtal bittet Bevölkerung und Gäste wegen anhaltender Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen nachdrücklich, den Wasserverbrauch auf essentielle Zwecke zu minimieren, um die öffentliche Trinkwasserversorgung zu sichern.
Wortlaut der Kundmachung
„bittet die Gemeinde die Bevölkerung und Gäste nachdrücklich, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu beschränken“
- Gültigkeit
- seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 28. April 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenreithia.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 28. April 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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