RechbergOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Regelung betreffend den Hiesbach
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
- Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs (z. B. langes Duschen)
- Appell zum Verzicht auf das Nachfüllen privater Pools
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 11. August 2026): „Daher sollte auch jetzt schon auf nicht zwingende Wasserentnahmen vorsorglich verzichtet werden (Auto waschen, Rasen bewässern, Pool nachfüllen, langes Duschen, …).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: rechberg.at, 11. August 2026 · Rechberg, 14. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 11. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
- Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs (z. B. langes Duschen) – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Nachfüllen privater Pools – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
- 14. August 2026 – Regelung betreffend den Hiesbach – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
Im Rahmen des allgemeinen Wasserspar-Appells der Gemeinde Rechberg wegen rückgängiger Quellschüttungen wird gebeten, vorsorglich auf die Bewässerung von Rasen zu verzichten. Freiwilliger Appell, keine Verordnung.
Wortlaut der Kundmachung
„Daher sollte auch jetzt schon auf nicht zwingende Wasserentnahmen vorsorglich verzichtet werden (Auto waschen, Rasen bewässern, Pool nachfüllen, langes Duschen, …).“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:48
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Rechbergrechberg.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:43Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Trinkwasserverbrauch
Appell zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs (z. B. langes Duschen)
Im Rahmen des allgemeinen Wasserspar-Appells der Gemeinde Rechberg wegen rückgängiger Quellschüttungen wird gebeten, den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren, etwa durch Verzicht auf langes Duschen. Freiwilliger Appell, keine Verordnung.
Wortlaut der Kundmachung
„Daher sollte auch jetzt schon auf nicht zwingende Wasserentnahmen vorsorglich verzichtet werden (Auto waschen, Rasen bewässern, Pool nachfüllen, langes Duschen, …).“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:48
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Rechbergrechberg.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:43Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf das Nachfüllen privater Pools
Im Rahmen des Wasserspar-Aufrufs vom 11.08.2026 bittet die Gemeinde Rechberg, vorsorglich auf das Nachfüllen privater Pools zu verzichten (freiwilliger Appell, keine Verordnung).
Wortlaut der Kundmachung
„Daher sollte auch jetzt schon auf nicht zwingende Wasserentnahmen vorsorglich verzichtet werden (Auto waschen, Rasen bewässern, Pool nachfüllen, langes Duschen, …).“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:51
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Rechbergrechberg.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
Die Gemeinde Rechberg ruft aufgrund rückgängiger Quellschüttungen und austrocknender Hausbrunnen eindringlich zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser auf und bittet, vorsorglich auf nicht zwingende Wasserentnahmen zu verzichten – darunter das Waschen von Autos. Es handelt sich um einen freiwilligen Appell, ausdrücklich noch keine verordnete Wassersparmaßnahme.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch ergeht aufgrund rückgängiger Quellschüttungen an die gesamte Gemeindebevölkerung – mit Blick auf die umliegenden Felder und Wiesen sowie zunehmend austrocknende Hausbrunnen – der eindringliche Aufruf, mit dem kostbaren Gut „(TRINK-)WASSER“ sehr sorgsam umzugehen. Daher sollte auch jetzt schon auf nicht zwingende Wasserentnahmen vorsorglich verzichtet werden (Auto waschen, Rasen bewässern, Pool nachfüllen, langes Duschen, …).“
- Gültigkeit
- seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 11. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:48
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Rechbergrechberg.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:43Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Regelung betreffend den Hiesbach
Die Gemeinde Rechberg hat eine Verordnung mit dem Titel 'Verordnung Hiesbach' am Amtstafel kundgemacht (Aushängezeitraum 14.08.2026 bis 04.09.2026). Der Inhalt der Verordnung liegt als PDF vor; Details sind dem Dokument zu entnehmen. Der Name deutet auf eine wasserbezogene Regelung zum Hiesbach hin, ist im Seitentext jedoch nicht näher belegt.
Wortlaut der Kundmachung
„Amtstafel Verordnung Hiesbach Aushängezeitraum: 14.08.2026 - 04.09.2026 Datei herunterladen (verordnung_0001[1].pdf) ( 743 KB ) - .PDF“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 21:41
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- RechbergRechberg · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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