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RaurisSalzburg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser
  • Verbot der Poolbefüllung
  • Verbot der Garten- und Rasenbewässerung

Eingeschränkt

  • Stopp aller nicht lebensnotwendigen Wasserentnahmen

Bitte freiwillig

  • Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verzicht auf Großverbrauch: Alle sonstigen nicht lebensnotwendigen Wasserentnahmen im Haushalt und Gewerbe sind zu stoppen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: rauriser-trinkwasser.at · Geprüft 08.09.2026, 11:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Stopp aller nicht lebensnotwendigen Wasserentnahmen

    Einschränkung

    Alle sonstigen nicht lebensnotwendigen Wasserentnahmen im Haushalt und Gewerbe sind zu stoppen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verzicht auf Großverbrauch: Alle sonstigen nicht lebensnotwendigen Wasserentnahmen im Haushalt und Gewerbe sind zu stoppen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot der Fahrzeugwäsche mit Trinkwasser

    Verbot

    Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen mit Trinkwasser ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und anderen Fahrzeugen mit Trinkwasser ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verbot der Poolbefüllung

    Verbot

    Das Neubefüllen von Swimmingpools und sonstigen privaten Wasserbecken ist untersagt bzw. strikt aufzuschieben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Befüllen von Pools: Das Neubefüllen von Swimmingpools und sonstigen privaten Wasserbecken ist untersagt oder muss strikt aufgeschoben werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Verbot der Poolbefüllungrauriser-trinkwasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 11:57Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Garten- und Rasenbewässerung

    Verbot

    Das großflächige Sprengen von Grünflächen und Rasen ist zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Garten- und Rasenbewässerung: Das großflächige Sprengen von Grünflächen und Rasen ist zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Dringender Appell zur Reduktion des Wasserverbrauchs

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Rauris ruft angesichts der angespannten Versorgungslage dringend dazu auf, den Wasserverbrauch auf das absolut Notwendige zu reduzieren, um Engpässe bei der Trinkwasserversorgung im Markt Rauris und Umgebung zu verhindern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um Engpässe bei der Trinkwasserversorgung im Markt Rauris und der Umgebung zu verhindern, gilt der dringende Appell, den Verbrauch auf das absolut Notwendige zu reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 19:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)