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RattenbergTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Unabhängig von Verboten wird die Bevölkerung im Spätsommer generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang m
  • Österreichweit und regional steht das Thema Trinkwassersicherung aufgrund anhaltender Trockenperioden im Sommer 2026 zwa
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Unabhängig von Verboten wird die Bevölkerung im Spätsommer generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser im Haushalt aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Unabhängig von Verboten wird die Bevölkerung im Spätsommer generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang m

    Verbot

    Unabhängig von Verboten wird die Bevölkerung im Spätsommer generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser im Haushalt aufgerufen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Unabhängig von Verboten wird die Bevölkerung im Spätsommer generell zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Trinkwasser im Haushalt aufgerufen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Österreichweit und regional steht das Thema Trinkwassersicherung aufgrund anhaltender Trockenperioden im Sommer 2026 zwa

    Verbot

    Österreichweit und regional steht das Thema Trinkwassersicherung aufgrund anhaltender Trockenperioden im Sommer 2026 zwar stark im Fokus, akute Einschränkungen (wie Gießverbote) betreffen Rattenberg aktuell jedoch nicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Österreichweit und regional steht das Thema Trinkwassersicherung aufgrund anhaltender Trockenperioden im Sommer 2026 zwar stark im Fokus, akute Einschränkungen (wie Gießverbote) betreffen Rattenberg aktuell jedoch nicht.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Stadtgemeinde Rattenberg liegen im September 2026 keine spezifischen, akut verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Bevölkerung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadtgemeinde Rattenberg liegen im September 2026 keine spezifischen, akut verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Bevölkerung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:59Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 06:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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