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PyhraNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Schließung des Naturbads Pyhra wegen Keimbelastung
  • Verbot des Befüllens von Pools und Gartenteichen mit Trinkwasser
  • Verbot der Gartenbewässerung mit Trinkwasser
  • Verbot der Rasenbewässerung mit Trinkwasser
  • Verbot von Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern
  • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen wegen anhaltender Trockenheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Verunreinigung: Keime trüben Badespaß – Naturbad in Pyhra geschlossen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noen.at · meinbezirk.at, 06. August 2026 · Pyhra · Geprüft 07.09.2026, 23:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. August 2026 – Aufruf zum Wassersparen wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
  2. 05. August 2026 – Schließung des Naturbads Pyhra wegen Keimbelastung – Verbot
  3. 06. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
    • Verbot des Befüllens von Pools und Gartenteichen mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot der Gartenbewässerung mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot der Rasenbewässerung mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot von Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern – Verbot
    • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
  4. 11. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Naturbad Pyhra wieder geöffnet – Information
    • Aufhebung der Sperre des Naturbads Pyhra wegen Keimbelastung – aufgehoben
  5. 08. September 2026 – Naturbad Pyhra wieder geöffnet – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Schließung des Naturbads Pyhra wegen Keimbelastung

    Verbot

    Das Naturbad in Pyhra ist wegen einer Verunreinigung mit Keimen geschlossen; der Badebetrieb ist bis auf Weiteres nicht möglich. Details (Art der Keime, Dauer der Schließung) konnten nicht geprüft werden, da die Seite von noen.at den automatisierten Zugriff blockiert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verunreinigung: Keime trüben Badespaß – Naturbad in Pyhra geschlossen“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 23:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Verunreinigungnoen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 23:57Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Verbot des Befüllens von Pools und Gartenteichen mit Trinkwasser

    Verbot

    Die Gemeinde Pyhra hat laut Medienbericht bekannt gegeben, dass ab sofort das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie der Wasseraustausch mit Trinkwasser zu unterlassen ist. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit; bei Misserfolg der Maßnahmen drohen laut Bericht weitere behördliche Maßnahmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinden Neidling und Pyhra habe bereits die Information herausgegeben, dass ab sofort auf das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie den Wasseraustausch, die Rasen- und Gartenbewässerung mit Trinkwasser, das Autowaschen sowie Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern und ähnliche Tätigkeiten zu unterlassen ist. "Sollten diese Maßnahmen zu keinem Erfolg führen, drohen Versorgungsengpässe, die weitere behördliche Maßnahmen erforderlich machen würden", heißt es weiter.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Verbot der Gartenbewässerung mit Trinkwasser

    Verbot

    Ab sofort ist die Gartenbewässerung mit Trinkwasser in Pyhra zu unterlassen (Medienbericht zur anhaltenden Trockenheit).

    Wortlaut der Kundmachung

    „ab sofort auf das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie den Wasseraustausch, die Rasen- und Gartenbewässerung mit Trinkwasser, das Autowaschen sowie Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern und ähnliche Tätigkeiten zu unterlassen ist“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Verbot der Rasenbewässerung mit Trinkwasser

    Verbot

    Ab sofort ist die Rasenbewässerung mit Trinkwasser in Pyhra zu unterlassen (Medienbericht zur anhaltenden Trockenheit).

    Wortlaut der Kundmachung

    „ab sofort auf das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie den Wasseraustausch, die Rasen- und Gartenbewässerung mit Trinkwasser, das Autowaschen sowie Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern und ähnliche Tätigkeiten zu unterlassen ist“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:20

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot von Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern

    Verbot

    Ab sofort sind Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern und ähnliche Tätigkeiten in Pyhra zu unterlassen (Medienbericht zur anhaltenden Trockenheit).

    Wortlaut der Kundmachung

    „ab sofort auf das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie den Wasseraustausch, die Rasen- und Gartenbewässerung mit Trinkwasser, das Autowaschen sowie Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern und ähnliche Tätigkeiten zu unterlassen ist“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

    Verbot

    Ab sofort ist das Autowaschen in Pyhra zu unterlassen (Medienbericht zur anhaltenden Trockenheit).

    Wortlaut der Kundmachung

    „ab sofort auf das Befüllen von Pools und Gartenteichen sowie den Wasseraustausch, die Rasen- und Gartenbewässerung mit Trinkwasser, das Autowaschen sowie Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern und ähnliche Tätigkeiten zu unterlassen ist“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum Wassersparen wegen anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Die Gemeinde Pyhra ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen alle Bürgerinnen und Bürger, Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ab sofort umzusetzen. Die konkreten Schritte sind in einer separaten Mitteilung angeführt und im Text nicht enthalten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufruf zum Wasser sparen! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ergeht ein Aufruf hinsichtlich Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung. Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger, die Mitteilung zu beachten und die angeführten Schritte ab sofort umzusetzen.“

    Gültigkeit
    seit 03. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wasser sparen!Pyhra · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 03. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:10Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 2 beendete Maßnahmen
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Naturbad Pyhra wieder geöffnet

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 08. September 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: seit 11. August 2026, bis auf Widerruf

    Belege anzeigen (1)
    • Nach Sperrenoen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 04:43Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufhebung der Sperre des Naturbads Pyhra wegen Keimbelastung

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 11. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 11. August 2026 – 11. August 2026

    Belege anzeigen (1)
    • Nach Sperrenoen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 11. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:14Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

23 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 17:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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