PuckingOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassern
- September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassern
In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:20Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen
September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strengstens untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strengstens untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchenland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:20Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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