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PuckingOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassern
  • September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassern

    Verbot

    In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Pucking gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen

    Verbot

    September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strengstens untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „September 2026 eine strikte Waldbrandschutzverordnung der Gemeinde Pucking, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich strengstens untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:07

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 12:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)