PrellenkirchenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken über Hydranten
Bitte freiwillig
- Vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch die EVN
Erlaubt bleibt
- Befüllung über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) ist erlaubt.
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da es durch das Befüllen von Schwimmbecken über die Hydranten immer wieder zu Problemen mit unserer Wasserleitung kommt, gilt ab sofort ein generelles Verbot. Schwimmbecken sind über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) zu befüllen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: prellenkirchen.gv.at · prellenkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 12:19 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Poolfüllung
Verbot der Befüllung von Schwimmbecken über Hydranten
Die Befüllung von Schwimmbecken über Hydranten ist generell verboten, da es dadurch immer wieder zu Problemen mit der Wasserleitung kommt. Schwimmbecken sind über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) zu befüllen.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllung über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) ist erlaubt.
Wortlaut der Kundmachung
„Da es durch das Befüllen von Schwimmbecken über die Hydranten immer wieder zu Problemen mit unserer Wasserleitung kommt, gilt ab sofort ein generelles Verbot. Schwimmbecken sind über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) zu befüllen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:19
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- News & Eventsprellenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:11Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Trinkwasserverbrauch
Vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch die EVN
Wegen der aktuellen Hochwassersituation an der Donau im Bereich des Brunnenfeldes in Petronell-Carnuntum führt die EVN eine vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch. Das Trinkwasser bleibt ohne Einschränkungen genießbar – reine Information ohne Verhaltensregel.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Trinkwasser ist ohne Einschränkungen genießbar.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:12
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch die EVNprellenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:12Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 00:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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