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PrellenkirchenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken über Hydranten

Bitte freiwillig

  • Vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch die EVN

Erlaubt bleibt

  • Befüllung über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) ist erlaubt.

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da es durch das Befüllen von Schwimmbecken über die Hydranten immer wieder zu Problemen mit unserer Wasserleitung kommt, gilt ab sofort ein generelles Verbot. Schwimmbecken sind über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) zu befüllen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: prellenkirchen.gv.at · prellenkirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 12:19 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Schwimmbecken über Hydranten

    Verbot

    Die Befüllung von Schwimmbecken über Hydranten ist generell verboten, da es dadurch immer wieder zu Problemen mit der Wasserleitung kommt. Schwimmbecken sind über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) zu befüllen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllung über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) ist erlaubt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da es durch das Befüllen von Schwimmbecken über die Hydranten immer wieder zu Problemen mit unserer Wasserleitung kommt, gilt ab sofort ein generelles Verbot. Schwimmbecken sind über die normale Hauswasserleitung (Wasseruhr) zu befüllen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:19

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • News & Eventsprellenkirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:11Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwasserverbrauch

    Vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch die EVN

    Empfehlung

    Wegen der aktuellen Hochwassersituation an der Donau im Bereich des Brunnenfeldes in Petronell-Carnuntum führt die EVN eine vorsorgliche Schutzdesinfektion des Trinkwassers durch. Das Trinkwasser bleibt ohne Einschränkungen genießbar – reine Information ohne Verhaltensregel.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Trinkwasser ist ohne Einschränkungen genießbar.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 00:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)