PreiteneggKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot des Feuerentzündens und Rauchverbot im Wald und Gefährdungsbereich
- Verzicht auf Autowaschen
Eingeschränkt
- Vorherige Rücksprache bei größerem Wasserbedarf
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
- Überprüfung hauseigener Wasserleitungen und Anlagen auf Dichtheit
- Verzicht auf das Befüllen von Güllegruben
- Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Sollten Sie dennoch größere Mengen an Wasser benötigen, z. B. Hühner-Ställe waschen etc., bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Gemeinde.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: preitenegg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Wasserentnahme
Vorherige Rücksprache bei größerem Wasserbedarf
Wortlaut der Kundmachung
„Sollten Sie dennoch größere Mengen an Wasser benötigen, z. B. Hühner-Ställe waschen etc., bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Gemeinde.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Vorherige Rücksprache bei größerem Wasserbedarfpreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:44Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot des Feuerentzündens und Rauchverbot im Wald und Gefährdungsbereich
Zusätzlich gilt in der Gemeinde aufgrund der extremen Dürre ein allgemeines Rauch- und Feuerentzündungsverbot im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich, um Waldbrände zu verhindern.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse, welche die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist im gesamten Bezirk Wolfsberg jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Zusätzlich gilt in der Gemeinde aufgrund der extremen Dürre ein allgemeines Rauch- und Feuerentzündungsverbot im Wald sopreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:54Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund anhaltender Trockenheit und ausbleibender Niederschläge hat die Gemeinde Preitenegg im September 2026 einen dringenden Aufruf zum Wassersparen erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und rückläufiger Quellschüttungen gilt in Preitenegg auch im September 2026 ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:54Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verzicht auf Autowaschen
Verbotene Aktivitäten: Das Befüllen von Schwimmbecken, das Autowaschen sowie das Befüllen von Güllegruben sind strikt zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere bitten wir Sie, folgende Maßnahmen zu unterlassen: [...] ▫ Autowaschen“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschepreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:54Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Überprüfung hauseigener Wasserleitungen und Anlagen auf Dichtheit
Wasserbezieher werden ersucht, hauseigene Leitungen, Ventile und WC-Spülkästen auf Dichtheit zu überprüfen.
Wortlaut der Kundmachung
„Darüber hinaus ersuchen wir alle Wasserbezieher, ihre hauseigenen Wasserleitungen, Absperrventile, WC-Spülkästen etc. auf Dichtheit zu überprüfen und eventuelle Mängel rasch zu beheben.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Überprüfung hauseigener Wasserleitungen und Anlagen auf Dichtheitpreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:39Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Verzicht auf das Befüllen von Güllegruben
Landwirtschaftliche Betriebe und Bürger werden gebeten, das Befüllen von Güllegruben zu unterlassen bzw. bei größerem Wasserbedarf vorher Rücksprache mit der Gemeinde zu halten.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere bitten wir Sie, folgende Maßnahmen zu unterlassen: [...] ▫ Befüllen von Güllegruben etc. Sollten Sie dennoch größere Mengen an Wasser benötigen, z. B. Hühner-Ställe waschen etc., bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Gemeinde.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verzicht auf das Befüllen von Güllegrubenpreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:39Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken
Die Bevölkerung wird gebeten, das Befüllen von Schwimmbecken zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Insbesondere bitten wir Sie, folgende Maßnahmen zu unterlassen: ▫ Befüllen von Schwimmbecken“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbeckenpreitenegg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 21:39Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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