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PotzneusiedlBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme über Hydranten für Privatpersonen

Bitte freiwillig

  • Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung

Erlaubt bleibt

  • Befüllung des Pools über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch am Standard-Hausanschluss) ist erlaubt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 10. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung – Empfehlung
    • Verbot der Wasserentnahme über Hydranten für Privatpersonen – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung

    Empfehlung

    Im Rahmen der allgemeinen Hinweise zur Poolbefüllung empfiehlt der Wasserleitungsverband, Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:11

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Wasserentnahme

    Verbot der Wasserentnahme über Hydranten für Privatpersonen

    Verbot

    Private Poolbefüllungen dürfen nur über den Standard-Hausanschluss (Gartenschlauch) erfolgen. Eine Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Der Wasserleitungsverband betont zugleich, dass derzeit kein Poolkalender und keine zeitlichen Einschränkungen notwendig sind.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllung des Pools über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch am Standard-Hausanschluss) ist erlaubt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 21:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)