PotzneusiedlBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten für Privatpersonen
Bitte freiwillig
- Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
Erlaubt bleibt
- Befüllung des Pools über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch am Standard-Hausanschluss) ist erlaubt.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung – Empfehlung
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten für Privatpersonen – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
Im Rahmen der allgemeinen Hinweise zur Poolbefüllung empfiehlt der Wasserleitungsverband, Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:11
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:56Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot der Wasserentnahme über Hydranten für Privatpersonen
Private Poolbefüllungen dürfen nur über den Standard-Hausanschluss (Gartenschlauch) erfolgen. Eine Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Der Wasserleitungsverband betont zugleich, dass derzeit kein Poolkalender und keine zeitlichen Einschränkungen notwendig sind.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllung des Pools über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch am Standard-Hausanschluss) ist erlaubt.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 21:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:56Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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