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PöttelsdorfBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Poolbefüllung über Hydranten

Bitte freiwillig

  • Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
  • Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden

Erlaubt bleibt

  • Befüllung über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) ist zulässig und zeitlich flexibel möglich.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 10:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 10. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot der Poolbefüllung über Hydranten – Verbot
    • Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung – Empfehlung
    • Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Verbot der Poolbefüllung über Hydranten

    Verbot

    Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland informiert zur Befüllung privater Pools: Eine Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Die Befüllung darf nur über den hauseigenen Hausanschluss (Gartenschlauch) erfolgen. Zeitliche Einschränkungen oder ein Poolkalender sind derzeit nicht notwendig.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllung über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) ist zulässig und zeitlich flexibel möglich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:15

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung

    Empfehlung

    Der Wasserleitungsverband empfiehlt, Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist. Eine freiwillige Empfehlung, keine verbindliche Regel.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:14

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden

    Empfehlung

    Der Wasserleitungsverband appelliert, in Trockenperioden generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen von Poolwasser zu verzichten. Freiwilliger Appell im Kontext der allgemeinen Information zur Poolfüllung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    10. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 10:14

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)