PöttelsdorfBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Poolbefüllung über Hydranten
Bitte freiwillig
- Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
- Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden
Erlaubt bleibt
- Befüllung über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) ist zulässig und zeitlich flexibel möglich.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 10:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot der Poolbefüllung über Hydranten – Verbot
- Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung – Empfehlung
- Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot der Poolbefüllung über Hydranten
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland informiert zur Befüllung privater Pools: Eine Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Die Befüllung darf nur über den hauseigenen Hausanschluss (Gartenschlauch) erfolgen. Zeitliche Einschränkungen oder ein Poolkalender sind derzeit nicht notwendig.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllung über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) ist zulässig und zeitlich flexibel möglich.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:15
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Empfehlung zur nächtlichen Poolbefüllung
Der Wasserleitungsverband empfiehlt, Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist. Eine freiwillige Empfehlung, keine verbindliche Regel.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf Poolbefüllung in Trockenperioden
Der Wasserleitungsverband appelliert, in Trockenperioden generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen von Poolwasser zu verzichten. Freiwilliger Appell im Kontext der allgemeinen Information zur Poolfüllung.
Wortlaut der Kundmachung
„In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 10:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 10:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.10.2026, 13:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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