PöndorfVöcklabruck · Oberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken
- Verzicht auf Autowäschen mit Trinkwasser
- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgrund anhaltender Trockenheit
- Verzicht auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Befüllen Sie derzeit keine Schwimmbecken.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Gemeinde Pöndorf, 14. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 16:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 14. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken – Freiwilliger Appell
- Verzicht auf Autowäschen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgrund anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
- Verzicht auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Poolfüllung
Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbecken
Die Gemeinde Pöndorf ersucht, derzeit keine Schwimmbecken zu befüllen.
Wortlaut der Kundmachung
„Befüllen Sie derzeit keine Schwimmbecken.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:21
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wasser ist kostbarGemeinde Pöndorf · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Verzicht auf Autowäschen mit Trinkwasser
Die Gemeinde Pöndorf ersucht, auf Autowäschen mit Trinkwasser zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Verzichten Sie auf Autowäschen mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:21
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wasser ist kostbarGemeinde Pöndorf · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgrund anhaltender Trockenheit
Die Gemeinde Pöndorf ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und ausbleibender Niederschläge dringend, sparsam mit Trinkwasser umzugehen und Trinkwasser nur für notwendige Zwecke zu verwenden.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge ersucht die Gemeinde Pöndorf dringend alle Bürger*innen, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Maßnahmen: Befüllen Sie derzeit keine Schwimmbecken. Verzichten Sie die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen. Verzichten Sie auf Autowäschen mit Trinkwasser. Bitte verwenden Sie Trinkwasser nur für notwendige Zwecke.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:22
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wasser ist kostbarGemeinde Pöndorf · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:21Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Verzicht auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen
Die Gemeinde Pöndorf ersucht, auf die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Verzichten Sie die Bewässerung von Rasen- und Gartenflächen.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 16:21
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Wasser ist kostbarGemeinde Pöndorf · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:21Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 00:39. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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