PittenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Um jedoch behördliche Verbote oder gar zeitweise Abschaltungen (wie sie in anderen niederösterreichischen Gemeinden im S
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Der zuständige Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal (WLV Pitten) sowie die Gemeinden appellieren daher an die Bevölkerung, nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen strengstens zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wlvpitten.at · Geprüft 08.09.2026, 19:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Der zuständige Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal (WLV Pitten) sowie die Gemeinden appellieren daher an die Bevölkerung, nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen strengstens zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Der zuständige Gemeindewasserleitungsverband Unteres Pitten- und Schwarzatal (WLV Pitten) sowie die Gemeinden appellieren daher an die Bevölkerung, nicht unbedingt notwendige Wasserentnahmen strengstens zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwlvpitten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.wlvpitten.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Um jedoch behördliche Verbote oder gar zeitweise Abschaltungen (wie sie in anderen niederösterreichischen Gemeinden im S
Um jedoch behördliche Verbote oder gar zeitweise Abschaltungen (wie sie in anderen niederösterreichischen Gemeinden im Sommer diskutiert wurden) zu verhindern, ist die aktive Mithilfe aller Einwohner erforderlich.
Wortlaut der Kundmachung
„Um jedoch behördliche Verbote oder gar zeitweise Abschaltungen (wie sie in anderen niederösterreichischen Gemeinden im Sommer diskutiert wurden) zu verhindern, ist die aktive Mithilfe aller Einwohner erforderlich.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Um jedoch behördliche Verbote oder gar zeitweise Abschaltungen (wie sie in anderen niederösterreichischen Gemeinden im Swlvpitten.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:50Übersichtsseite von www.wlvpitten.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)