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PiringsdorfBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf - nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren [geahndet]. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise unverzüglich kundzumachen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Piringsdorf, 30. Juni 2026 · Geprüft 06.09.2026, 20:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juni 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf

    Verbot

    Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf teilt mit, dass der Q95%-Durchflusswert (natürliche Niederwassermenge) an den Pegelstationen eindeutig unterschritten wurde. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher bis auf Widerruf nicht gestattet; Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinde Piringsdorf macht dieses Schreiben kund.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf - nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren [geahndet]. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise unverzüglich kundzumachen.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 20:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • RabnitzPiringsdorf · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:51Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 07:17. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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