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Pfarrkirchen im MühlkreisOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus der Gemeindewasserversorgung
  • Verbot des Waschens von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten
  • Verbot des Waschens von Terrassenflächen und Zufahrten

Bitte freiwillig

  • Allgemeiner Sparaufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
  • Aufruf: Kein Befüllen privater Pools mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
  • Appell: Kein Bewässern von Rasen mit öffentlichem Wasser
  • Kein Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten
  • Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
  • Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränken

Erlaubt bleibt

  • Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser ist ausdrücklich erwünscht.
  • Regenwasser (z. B. aus Wassertonnen) darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.
  • Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser wird als Alternative empfohlen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. September 2026): „Aufgrund der derzeitigen Situation wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, Wasser besonders sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden. Jeder Liter zählt!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: pfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at, 06. August 2026 · pfarrkirchen.at, 06. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 07:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 06. August 2026 – Kundmachung mit 8 Maßnahmen:
    • Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus der Gemeindewasserversorgung – Verbot
    • Aufruf: Kein Befüllen privater Pools mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung – Freiwilliger Appell
    • Appell: Kein Bewässern von Rasen mit öffentlichem Wasser – Freiwilliger Appell
    • Kein Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten – Freiwilliger Appell
    • Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung – Freiwilliger Appell
    • Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränken – Freiwilliger Appell
    • Verbot des Waschens von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten – Verbot
    • Verbot des Waschens von Terrassenflächen und Zufahrten – Verbot
  2. 08. September 2026 – Allgemeiner Sparaufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Allgemeiner Sparaufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der derzeitigen Situation wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, Wasser besonders sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden. Jeder Liter zählt!“

    Gültigkeit
    seit 08. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. September 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. September 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:21Direktlink zur Kundmachung
  • Wasserentnahme

    Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus der Gemeindewasserversorgung

    Verbot

    Jede eigenmächtige Entnahme von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage, etwa von Hydranten, ist ausdrücklich verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es wird weiters eindringlich darauf hingewiesen, dass jedes eigenmächtige Entnehmen von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage (z.B. von Hydranten) verboten ist!“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Aufruf: Kein Befüllen privater Pools mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung

    Empfehlung

    Die Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis ruft aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des Rückgangs der Quellzuflüsse alle Bürger auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Dazu gehört, private Pools, Schwimmbecken und Planschbecken nicht mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung zu befüllen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie eine eventuell notwendige Löschwasserversorgung für die Feuerwehr sicherzustellen, sind alle Gemeindebürger aufgerufen, mit dem Wasser sorgsam umzugehen und nachstehende Hinweise zu befolgen: Kein Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken, Planschbecken usw. mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:20Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell: Kein Bewässern von Rasen mit öffentlichem Wasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Aufrufs zum Trinkwassersparen werden die Gemeindebürger aufgerufen, Rasenflächen nicht mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung zu bewässern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Kein Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs vom 06.08.2026 sollen Fahrzeuge und Maschinen sowie Terrassenflächen und Zufahrten nicht gewaschen werden, um die öffentliche Wasserversorgung zu entlasten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser ist ausdrücklich erwünscht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Waschen von Fahrzeugen und Maschinen, Terrassenflächen, Zufahrten usw.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:21

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung

    Empfehlung

    Die Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis ruft aufgrund anhaltender Trockenheit, sinkendem Zufluss aus den Wasserquellen und steigendem Verbrauch zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Rasenflächen sollen nicht mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bewässert werden.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Regenwasser (z. B. aus Wassertonnen) darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die anhaltende Trockenheit, der damit verbundene kontinuierliche Rückgang des Zuflusses aus den Wasserquellen und der zunehmende Wasserverbrauch machen es erforderlich, auf die zunehmend schwierige Situation bei der Wasserversorgung aufmerksam zu machen. ... sind alle Gemeindebürger aufgerufen, mit dem Wasser sorgsam umzugehen und nachstehende Hinweise zu befolgen: ... Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränken

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparaufrufs vom 06.08.2026 soll die Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Regenwasser aus Wassertonnen darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Bewässern von Gemüsebeeten, Blumen usw. auf das notwendige Mindestmaß beschränken“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:37

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Waschens von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten

    Verbot

    Im Rahmen des Sparaufrufs wegen Trockenheit ist das Waschen von Fahrzeugen und Maschinen sowie Terrassenflächen und Zufahrten untersagt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser wird als Alternative empfohlen

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Waschen von Fahrzeugen und Maschinen, Terrassenflächen, Zufahrten usw.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:35

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot des Waschens von Terrassenflächen und Zufahrten

    Verbot

    Im Rahmen des Aufrufs zum Trinkwassersparen untersagt die Gemeinde das Waschen von Terrassenflächen und Zufahrten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Waschen von Fahrzeugen und Maschinen, Terrassenflächen, Zufahrten usw.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 11:23

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:20Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

41 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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