Pfarrkirchen im MühlkreisOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus der Gemeindewasserversorgung
- Verbot des Waschens von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten
- Verbot des Waschens von Terrassenflächen und Zufahrten
Bitte freiwillig
- Allgemeiner Sparaufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
- Aufruf: Kein Befüllen privater Pools mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
- Appell: Kein Bewässern von Rasen mit öffentlichem Wasser
- Kein Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten
- Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
- Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränken
Erlaubt bleibt
- Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser ist ausdrücklich erwünscht.
- Regenwasser (z. B. aus Wassertonnen) darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.
- Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser wird als Alternative empfohlen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. September 2026): „Aufgrund der derzeitigen Situation wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, Wasser besonders sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden. Jeder Liter zählt!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: pfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at, 06. August 2026 · pfarrkirchen.at, 06. August 2026 · Geprüft 17.09.2026, 07:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 06. August 2026 – Kundmachung mit 8 Maßnahmen:
- Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus der Gemeindewasserversorgung – Verbot
- Aufruf: Kein Befüllen privater Pools mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung – Freiwilliger Appell
- Appell: Kein Bewässern von Rasen mit öffentlichem Wasser – Freiwilliger Appell
- Kein Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten – Freiwilliger Appell
- Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung – Freiwilliger Appell
- Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränken – Freiwilliger Appell
- Verbot des Waschens von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten – Verbot
- Verbot des Waschens von Terrassenflächen und Zufahrten – Verbot
- 08. September 2026 – Allgemeiner Sparaufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Sparaufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der derzeitigen Situation wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, Wasser besonders sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden. Jeder Liter zählt!“
- Gültigkeit
- seit 08. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 08. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 08. September 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:21Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot eigenmächtiger Wasserentnahme aus der Gemeindewasserversorgung
Jede eigenmächtige Entnahme von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage, etwa von Hydranten, ist ausdrücklich verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Es wird weiters eindringlich darauf hingewiesen, dass jedes eigenmächtige Entnehmen von Wasser aus der Gemeindewasserversorgungsanlage (z.B. von Hydranten) verboten ist!“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:23Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Aufruf: Kein Befüllen privater Pools mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
Die Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis ruft aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des Rückgangs der Quellzuflüsse alle Bürger auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Dazu gehört, private Pools, Schwimmbecken und Planschbecken nicht mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung zu befüllen.
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie eine eventuell notwendige Löschwasserversorgung für die Feuerwehr sicherzustellen, sind alle Gemeindebürger aufgerufen, mit dem Wasser sorgsam umzugehen und nachstehende Hinweise zu befolgen: Kein Befüllen von privaten Pools, Schwimmbecken, Planschbecken usw. mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:20Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell: Kein Bewässern von Rasen mit öffentlichem Wasser
Im Rahmen des Aufrufs zum Trinkwassersparen werden die Gemeindebürger aufgerufen, Rasenflächen nicht mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung zu bewässern.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:23Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Kein Waschen von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten
Im Rahmen des Sparaufrufs vom 06.08.2026 sollen Fahrzeuge und Maschinen sowie Terrassenflächen und Zufahrten nicht gewaschen werden, um die öffentliche Wasserversorgung zu entlasten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser ist ausdrücklich erwünscht.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Waschen von Fahrzeugen und Maschinen, Terrassenflächen, Zufahrten usw.“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:21
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:23Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung
Die Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis ruft aufgrund anhaltender Trockenheit, sinkendem Zufluss aus den Wasserquellen und steigendem Verbrauch zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Rasenflächen sollen nicht mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bewässert werden.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Regenwasser (z. B. aus Wassertonnen) darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Die anhaltende Trockenheit, der damit verbundene kontinuierliche Rückgang des Zuflusses aus den Wasserquellen und der zunehmende Wasserverbrauch machen es erforderlich, auf die zunehmend schwierige Situation bei der Wasserversorgung aufmerksam zu machen. ... sind alle Gemeindebürger aufgerufen, mit dem Wasser sorgsam umzugehen und nachstehende Hinweise zu befolgen: ... Kein Bewässern von Rasen mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:23Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränken
Im Rahmen des Sparaufrufs vom 06.08.2026 soll die Bewässerung von Gemüsebeeten und Blumen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Regenwasser aus Wassertonnen darf für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Bewässern von Gemüsebeeten, Blumen usw. auf das notwendige Mindestmaß beschränken“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:37
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:23Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Waschens von Fahrzeugen, Maschinen, Terrassenflächen und Zufahrten
Im Rahmen des Sparaufrufs wegen Trockenheit ist das Waschen von Fahrzeugen und Maschinen sowie Terrassenflächen und Zufahrten untersagt.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Autowaschen mit gesammeltem Regenwasser wird als Alternative empfohlen
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Waschen von Fahrzeugen und Maschinen, Terrassenflächen, Zufahrten usw.“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:35
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:23Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot des Waschens von Terrassenflächen und Zufahrten
Im Rahmen des Aufrufs zum Trinkwassersparen untersagt die Gemeinde das Waschen von Terrassenflächen und Zufahrten.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Waschen von Fahrzeugen und Maschinen, Terrassenflächen, Zufahrten usw.“
- Gültigkeit
- seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 06. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:23
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreispfarrkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 06. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:20Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
41 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 19:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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